// Rechtliches
Barrierefreiheit
Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von Einschränkungen oder eingesetzter Technik. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Zugänglichkeit.
Stand der Vereinbarkeit
Als Maßstab für die Barrierefreiheit dieser Website dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549 – die technische Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Diese Website ist mit diesen Anforderungen weitgehend vereinbar. Einzelne, nachfolgend genannte Bereiche sind derzeit nur teilweise vereinbar.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Semantische HTML-Struktur mit Landmarken (Header, Navigation, Hauptinhalt, Footer)
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ für die Tastaturnavigation
- Durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokusrahmen
- Beschriftete Formularfelder mit Pflichtfeld-Kennzeichnung und Statusmeldungen
- Alternativtexte für informative Bilder
- Responsives Layout, das auch bei 200 % Zoom nutzbar bleibt
- Unterstützung für den hellen und dunklen Systemmodus
Nicht barrierefreie Inhalte
Kontaktformular (reCAPTCHA)
Das Kontaktformular wird durch Google reCAPTCHA vor Missbrauch geschützt. Auf dieses Drittanbieter-Element haben wir nur begrenzten Einfluss. Alternativ erreichen Sie uns jederzeit direkt per E-Mail oder Telefon.
PDF-Dokumente
Der zum Download angebotene Lebenslauf (PDF) ist möglicherweise nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet. Die enthaltenen Informationen stellen wir auf Anfrage gern in einem zugänglichen Format bereit.
Dekorative Kartenabbildungen
Stilisierte Standort-Abbildungen dienen ausschließlich der Illustration und enthalten keine für das Verständnis notwendigen Informationen.
Barrieren melden – Feedback
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen oder Sie benötigen Informationen in einem zugänglichen Format? Wir sind auf Ihre Rückmeldung angewiesen und bemühen uns, Hindernisse zeitnah zu beseitigen. Wenden Sie sich gern an:
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Rückmeldung zu einer gemeldeten Barriere keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für die Marktüberwachung nach dem BFSG zuständige Stelle wenden: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), www.mlbf.de.
Stand dieser Erklärung: 3. September 2026. Sie wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.